Diese kann nachgewiesen werden durch eine Prüfung vor der IHK, oder
durch den Besitzstand also den Erwerb der Fahrerlaubnis C/CE vor dem 10
September 2009. Auch der Besitz der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 führt dazu, dass ohne eine erneute Grundqualifikation (beschl. Grundqualifikation) die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE für den Einsatz im gewerblichen Güterkraftverkehr ausreichend ist.
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