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18 Jährige Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr

Ab dem 10.09.2009 auch 18 jährige im Güterkraftverkehr

Ab dem 10 September 2009 ist es möglich nach BKrFQG § 2, auch 18 jährige im gewerblichen Güterkraftverkehr einzusetzen. Voraussetzung ist der Besitz der Grundqualifikation.

Diese kann nachgewiesen werden durch eine Prüfung vor der IHK, oder durch den Besitzstand also den Erwerb der Fahrerlaubnis C/CE vor dem 10 September 2009. Auch der Besitz der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 führt dazu, dass ohne eine erneute Grundqualifikation (beschl. Grundqualifikation) die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE für den Einsatz im gewerblichen Güterkraftverkehr ausreichend ist.

Diese Informationen enthalten erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl Sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

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