Die Zulassung zur Prüfung erfordert die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Personen, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE erworben haben und gewerblich im Güterverkehr tätig sein möchten, müssen einen Befähigungsnachweis mit IHK-Abschluss erwerben. Die Zulassung zur Prüfung erfordert die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQ /BKrFQV für Busfahrer/innen |
Termine |
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Lehrgang |
30.08.2010 |
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Lehrgang |
25.10.2010 |
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Lehrgang |
22.11.2010 |