Regelungsinhalt des BKrfQG sind insbesondere das Mindestalter, die künftige Grundqualifikation und Vorschriften zur Weiterbildung von Fahrerinnen oder Fahrer der Klassen C1, C1+E, C, C+E (Güterkraftverkehr) sowie der Klassen D1, D1+E, D, D+E (Personenkraftverkehr). Künftig gilt, Lkw-Fahrer/innen (ab dem 10. September 2009) und Omnibusfahrer/innen (ab dem 10. September 2008) müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich durch regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.