Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten
sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur
Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen
Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.