Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr müssen bis 2013, im Güterkraftverkehr bis 2014 eine regelmäßige und wiederkehrende Weiterbildung absolvieren. Das BKrFQG schreibt den Fahrern vor, alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung, die wir in Einheiten zu je sieben Stunden anbieten, zu durchlaufen. Um die Weiterbildung mit dem Ablaufen des Führerscheines zu synchronisieren, kann sie unter Umständen bis spätestens 10.09.2015 (KOM) und 10.09.2016 (LKW) erfolgen. Die Teilnahme ist verpflichtend und wird anhand der Schlüssel Zahl 95 auf der Führerscheinrückseite in der Spalte 12 mit Terminvermerk nachgewiesen.
Bei einem Verstoß gegen das Gesetz muss der Fahrer mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € und der Unternehmer mit einem Bußgeld bis zu 20.000 € rechnen. Die Weiterbildungsinhalte sind durch den Gesetzgeber in verschiedene Kenntnisbereiche definiert.
Die VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH ist als offizielle Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz anerkannt und darf alle gesetzlich geforderten Weiterbildungen anbieten. Die VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH bietet fünf verschieden Module zur Auswahl, um die Weiterbildung optimal an die vorhandenen Kundenanforderungen anzupassen und sinnvolles Wissen zu vermitteln. Gerne arbeiten wir auch Kundenwünsche und Inhalte in den Weiterbildungsablauf mit ein.