Lkw-Ladekran nach BGV D 6
Lkw-Ladekran nach BGV D 6
Zielgruppe: Personen, die einen Brücken-, Mobil, Hallen-, Portal- oder Lkw-Ladekran bedienen werden
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung (G25) oder Fahrerlaubnis
| Lehrgangsinhalte: |
- Rechtliche Grundlagen
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Unfallverhütungsvorschriften
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Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kranführers
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Grundlagen über konstruktive, maschinentechnische, elektrotechnische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge
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Krantechnik, Kranbetrieb Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
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Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit
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Praktische Unterweisung (Einweisung in den Kran, Wartungsarbeiten, Übungen mit dem Kran
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Schulungsunterlagen
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| Prüpfung: |
Theorie und Praxis |
| Abschluss: |
Kranführerausweis (krantypen- und personenbezogener Ausweis) |
| Dauer: |
1-15 Schulungstage. Je nach Vorkenntnissen kann gemäß BG-Vorschrift die Ausbildungsdauer angepasst werden. |
| Schulungsort: |
Ibbenbüren |
| Unterrichtszeiten: |
auf Anfrage |
Termine für Firmenschulungen können individuell vereinbart werden.
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