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Lkw-Ladekran nach BGV D 6

Lkw-Ladekran nach BGV D 6

Zielgruppe: Personen, die einen Brücken-, Mobil, Hallen-, Portal- oder Lkw-Ladekran bedienen werden

Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung (G25) oder Fahrerlaubnis

Lehrgangsinhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kranführers
  • Grundlagen über konstruktive, maschinentechnische, elektrotechnische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge
  • Krantechnik, Kranbetrieb Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
  • Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit
  • Praktische Unterweisung (Einweisung in den Kran, Wartungsarbeiten, Übungen mit dem Kran
  • Schulungsunterlagen
Prüpfung: Theorie und Praxis
Abschluss: Kranführerausweis (krantypen- und personenbezogener Ausweis)
Dauer: 1-15 Schulungstage. Je nach Vorkenntnissen kann gemäß BG-Vorschrift die Ausbildungsdauer angepasst werden.
Schulungsort: Ibbenbüren
Unterrichtszeiten: auf Anfrage

Termine für Firmenschulungen können individuell vereinbart werden.

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